Die Fahrtkosten werden im Kalenderjahr abgerechnet. Es wird empfohlen, die Anträge auf Fahrtkostenerstattung von September bis Dezember und von Januar bis Juli zu machen. Es muss jedenfalls in den Anträgen ersichtlich werden, welche Fahrten in welchem Kalenderjahr gemacht wurden.
Die Fahrtkosten sind auf dem Dienstweg einzureichen.