Die Fahrtkosten für den evangelischen Religionsunterricht im Gemeindegebiet werden von der Gemeinde übernommen.
Die Fahrtkostenübernahme für den evangelischen Religionsunterricht außerhalb des Gemeindegebiets können direkt im Landeskirchenamt beantragt werden (kein Dienstweg).
Genaueres kann den unten stehenden Informationen aus dem Landeskirchenamt entnommen werden.
Die Fahrtkosten müssen pro Kalenderjahr abgerechnet werden.